Über Uns

Geschichte

LEAP (Law Enforcement Against Prohibition) wurde als gemeinnützige Organisation am 16. März 2002 in den USA von fünf Polizeibeamten gegründet – Captain Peter Christ (a.D.), Lieutenant Jack Cole (a.D.), Detective Howard Wooldridge (a.D.), Detective Daniel Solano (a.D.) und Constable John Gayder.

Mittlerweile ist LEAP eine weltweit agierende Organisation mit etwa 150.000 Unterstützern in 120 Ländern. 

LEAP altes Logo

Im Oktober 2014 sollte auf Initiative des Polizeibeamten und Bundestagsabgeordneten Frank Tempel LEAP-Deutschland gegründet werden.

Als Vorsitzender war Hubert Wimber, Polizeipräsident von Münster sowie Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft deutscher Polizeipräsidenten vorgesehen.

Innenminister Ralf Jäger verbot jedoch dienstrechtlich die Teilnahme.

Nachdem Hubert Wimber in Pension gegangen war, konnte er dann zusammen mit Frank Tempel, Andreas Müller (Richter), Annie Machon und Wolfgang Nešković am 10. September 2015 LEAP-Deutschland als eingetragenen Verein gründen.

Bekannte Sprecher, welche berufliche Erfahrungen in Strafverfolgungsbehörden oder auf dem Gebiet der Strafrechtspflege haben, sind unter anderem Dr. Mark Benecke, Prof. Lorenz Böllinger, Dr. Irene Mihalic sowie Dr.Sebastian Scheerer. Bekannte unterstützende Mitglieder sind unter anderem Burkhard Blienert, Rainer Biesinger, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Niklas Schrader sowie Georg Wurth.

LEAP Deutschland arbeitet eigenständig und steht im Austausch mit anderen Organisationen.

Wer Wir sind

Derzeit besteht der Verein aus 5 Vorstandsmitgliedern, 51 Sprecher*innen, 105 Unterstützer*innen und Fördermitglieder, sowie 3 gemeinnützige Organisationen (über 200 Mitglieder).

Die Sprecher*innen Mitglieder haben berufliche Erfahrungen in Strafverfolgungsbehörden oder auf dem Gebiet der Strafrechtspflege gesammelt.

Die Unterstützer*innen,  Fördermitgliedschaften und Organisationen/Vereine sind Personen oder Organisationen, die die Ziele von LEAP unterstützen, und sie können auch eine Mitgliedschaft beantragen.

Der Vorstand wird alle 2 Jahre bei der Hauptversammlung von den Mitgliedern gewählt, um die Organisation gesetzlich zu vertreten.

VORSTAND

SPRECHER*INNEN

UNTERSTÜTZER*INNEN

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Der Vorstand entscheidet über die vollständig eingegangenen Anträge jeweils zum Quartalsende.

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