Pressemitteilung LEAP – Deutschland e.V.

Die Meldungen der Medien der letzten Tage, dass sich insbesondere Justizminister aus den Bundesländern darum bemühen, im Bundesrat einen Einspruch gegen das im Bundestag am 23.2.2024 verabschiedete Cannabisgesetz (CanG) zu erreichen und den Vermittlungsausschuss anzurufen, werfen einige Fragen auf. Zuletzt begründete der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach (Die Grünen) seine Vorbehalte in einem WDR Interview damit, dass er seine Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger vor strafbaren Handlungen schützen müsse und die Justizbehörden unzumutbar belastet würden. Sollte sich für diese Auffassung im Bundesrat eine Mehrheit finden, würde sich das Inkrafttreten des CanG um mindestens 6 Monate hinauszögern. Dies halten wir als LEAP Deutschland für unvertretbar.

Anlass für die Kontroverse ist Art. 13 CanG, nach dem eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vorgesehen ist. Danach soll §313 EGStGB entsprechend anzuwenden sein, wenn verhängte Strafen nach dem Betäubungsmittelgesetz nicht mehr strafbar und auch nicht mehr mit Geldbuße bedroht sind. Laufende Vollstreckungen müssten dann eingestellt werden.

Wir bezweifeln die juristische Schlüssigkeit der von Minister Limbach für die von ihm und anderen angestrebte Verschiebung des Inkrafttretens des CanG angeführten Argumente, insbesondere die Behauptung, Justizangehörige würden sich selbst strafbar machen,
wenn die Aussetzung der Vollstreckung nicht zum 01.04.2024 erfolgt.
Wir haben deshalb gestern eine Anfrage an Minister Limbach gestellt und gebeten, zu den Rechtsgrundlagen seiner Behauptungen Stellung zu nehmen. Außerdem haben wir gebeten, uns mitzuteilen, wie viele Fälle konkret von der Aussetzung der Vollstreckung betroffen sind. Unsere Anfrage an Minister Limbach ist als offener Brief bei leap-deutschland.de unter News abrufbar.

Wir haben den Eindruck, dass hier mit juristisch unhaltbaren und teilweise unsachlichen Argumenten in allerletzter Minute das Inkrafttreten des CanG insgesamt verhindert werden soll, obwohl schon seit Monaten klar ist, dass auf die Justiz eine entsprechende Aktenbearbeitung hinzukommt. Natürlich haben bei einer Gesetzesänderung alle Beteiligten einen erhöhten Aufwand, seien es die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Polizei oder die als Organe der Rechtspflege beteiligten Verteidiger und Anwälte. Das ist bei jeder Reform unausweichlich. Wenn das CanG jetzt noch einmal um 6 Monate verschoben wird, ist die Gefahr groß, dass das Gesetz überhaupt nicht mehr verabschiedet wird. Entsprechende Forderungen werden von konservativer Seite und durch einige Innenminister der Länder bereits wieder lautstark erhoben.

Wir fordern die Landesregierungen deshalb auf, ihren Widerstand gegen das CanG aufzugeben und kooperativ an der Umsetzung und Einführung der neuen Regeln mitzuarbeiten!

Der Vorstand von LEAP Deutschland

Kai Friedrich Niermann, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied,
Hubert Wimber, Polizeipräsident a. d. und Vorsitzender

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