Pressemitteilung: Konkrete Maßnahmen zur Reform des Betäubungsmittelrechts jetzt

In der Legislaturperiode von 2013 bis 2017 des Deutschen Bundestages gab es trotz vieler Initiativen und gesellschaftlicher Debatten wenig zählbare Ergebnisse in der deutschen Drogenpolitik.

Die von vielen Strafrechtlern geforderte Evaluierung des Drogenstrafrechts wurde abgelehnt. Statt der Forderung vieler Sachverständiger und Politiker, nicht auf Verbote von Substanzen und Kriminalisierung von Konsumenten zu setzen, sondern im Kampf gegen Todesfälle, schwersten Erkrankungen und persönlichem Leid durch den Missbrauch illegaler Drogen mit einer klugen Regulierung bisher illegaler Drogen andere Wege zu gehen, beharrte die bisherige Bundesregierung auf ihre Verbotslogik.

Dieser Stillstand hielt an, obwohl sich mehrere Abgeordnete der SPD ganz offen der Position von LINKEN und Grünen näherten, ein Dokument mit dem Titel „Regulierung statt Repression“ verabschiedeten und sich im Plenum offen für eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums einsetzten.

Grund für den Stillstand war der Koalitionsvertrag, welcher keinerlei Spielraum für grundlegende Veränderungen bot. Mit den Debatten im Plenum des Bundestages und den Sachverständigen-Anhörungen des Gesundheitsausschusses hat der Bundestag zuletzt jedoch die fachliche Voraussetzung für Bewegung in der Drogenpolitik geschaffen. Wenn diese Voraussetzungen endlich zu Ergebnissen führen sollen ist es jedoch erforderlich, entsprechende konkrete Schritte ergebnisoffen in den Sondierungen und Koalitionsverhandlungen zu vereinbaren.

Ziel muss es sein, bereits erzielte mehrheitsfähige Positionen als Basis für die künftige Arbeit festzuschreiben.

 

Wir als LEAP Deutschland fordern daher die an den Sondierungsgesprächen beziehungsweise an möglichen Koalitionsgesprächen beteiligten Parteien auf, folgende konkreten Maßnahmen für eine Reform des Betäubungsmittelrechts in die Verhandlungen für eine Regierungsbildung aufzunehmen.

 

  • 1 Die bereits jetzt für die Staatsanwaltschaft und die Gerichte eröffnete Möglichkeit, beim Besitz der sogenannten geringen Menge für den Eigenbedarf, das Strafverfahren einzustellen, wird ähnlich der Praxis in Portugal in eine Anlage des BtMG aufgenommen und grundsätzlich straffrei gestellt. Die geringe Menge für den Eigenbedarf wird bundesweit einheitlich geregelt und damit auch für die Polizei rechtsverbindlich. Diese Regelung entlastet die Polizei in erheblichem Umfang von der Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Cannabiskonsumenten, die nach der gegenwärtigen Rechtslage in einer Vielzahl von Fällen von der Justiz eingestellt werden.

 

  • 2 Das BtMG wird hinsichtlich der Regelung zu Modelprojekten der legalen Abgabe von Cannabis dahingehend erweitert, dass Bundesländer solche Projekte in ihrer Zuständigkeit genehmigen dürfen, wenn gleichzeitig sichergestellt wird, dass begleitend soziologische und kriminologische Evaluierungen zur Auswirkung des Konsumverhaltens der Bevölkerung, insbesondere der Konsumentwicklung Jugendlicher erfolgen. Als zweite Rahmenbedingung müssen diese Länder einen verstärkten Haushaltstitel für präventive Maßnahmen in den Kommunen zur Verfügung stellen.

 

  • 3 Im Bundeshaushalt wird ebenfalls ein Haushaltstitel für präventive Maßnahmen zur Verringerung der Gefahren von Drogen und Drogensucht in den Kommunen gebildet, um einen Strategiewechsel weg von der Kriminalisierung der Konsumenten hin zur verstärkten Prävention deutlich zu machen.

 

  • 4 Der Bundestag setzt eine Kommission ein, die im europäischen Ausland praktizierte Maßnahmen zur Schadensminimierung beim Drogenkonsum – z. B. Drug-Checking–untersucht und den Einsatz dieser Maßnahmen in Deutschland prüft.

Berlin, 11.01.2018

Vorstand von LEAP Deutschland: Hubert Wimber (Polizeipräsident von Münster a.D.), Irene Mihalic (MdB),  Frank Tempel, Grit Sperschneider (Schatzmeisterin von LEAP)

Website: www.leap-deutschland.de

E-Mail: kontakt@leap-deutschland.de

 

 

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