Cannabisgesetz – die missverstandene Evaluierung!

Gesetze nach ihrer Wirkung zu evaluieren ist eine Grundanforderung der Demokratie, müssen Gesetze doch laut Grundgesetz verhältnismäßig, also geeignet, erforderlich und angemessen sein. Jahrzehnte wurde das alte Betäubungsmittelgesetz nicht evaluiert, sondern mit Vorurteilen und Behauptungen untermauert.  Umso mehr begrüßt LEAP Deutschland natürlich, dass das 2024 beschlossene Cannabisgesetz wissenschaftlich evaluiert wird.

Nicht unerwartet sehen Experten das noch junge Gesetz mit positiven Tendenzen bei noch geringer Datenlage, während Politprominenz insbesondere von CDU und CSU von einem Bärendienst für den Jugendschutz, die Bundesgesundheitsministerin Warken gar von bedenklichen Tendenzen, redet. 

LEAP fordert nun alle Interessierten auf, nicht auf diese Schlagzeilen, sondern auf die Fakten zu schauen. Genau das bedeutet nämlich Evaluierung.
Und die sehen so aus: 

  1. Gegner des Cannabisgesetzes begründeten ihre Gegenwehr gegen das Gesetz immer wieder mit dem Jugendschutz – doch der Trend, dass die Zahl jugendlicher Konsumenten zurückgeht, hat sich offenbar auch mit der Teillegalisierung fortgesetzt.

  2. Auch die Tendenz eines nur leichten Anstiegs von erwachsenen Konsumenten hat sich, wie bereits in den letzten 15 Jahren, ohne Auswirkung fortgesetzt.

Wie von vielen Wissenschaftlern seit Jahren betont, hat das Konsumverhalten nichts mit  Verbot oder Legalisierung zu tun. Und das, so möchte LEAP feststellen, ist durchaus eine sehr bedeutsame Erkenntnis aus den ersten Zahlen der Evaluierung. Ein Verbot ist immer ein harter Eingriff in die Grundrechte der Menschen und muss laut Verfassung verhältnismäßig, also auch geeignet und erforderlich sein. Ändert sich ohne Verbot aber nichts an den Konsumzahlen, dann war der gewaltige Aufwand, den Polizei und Justiz zur Durchsetzung der Prohibition betrieben haben, völlig nutzlos. Diese verschwendeten Ressourcen haben letztendlich auch bei der Prävention gefehlt. 

Mit dem Cannabisgesetz, auch das zeigen erwartungsgemäß nun die ersten Zahlen, werden Polizei und Justiz von tausenden Strafverfahren entlastet.  Tausende Menschen werden nicht mehr aufgrund eines Konsumverhaltens kriminalisiert. 

LEAP Deutschland findet diesen Fakt nicht bedenklich, wie die Bundesgesundheitsministerin, sondern als Ausdruck eines notwendigen Fortschritts. 

Die erste Evaluierung des Cannabisgesetzes zeigt aber auch, dass wichtige Ziele noch nicht erreicht werden. Die Bekämpfung des Schwarzmarktes muss für alle Gesetzeshüter ein wichtiges Ziel bleiben. 

Einen Schwarzmarkt kann man nur bekämpfen, wenn es einen legalen Markt mit ausreichend Quantität und Qualität gibt. Genau das hat aber das Cannabisgesetz – auch auf Druck der heute regierenden CDU/CSU – nicht ermöglicht. 

Bürokratische Hürden als Hemmnis für die Bildung von Cannabisclubs und vor allem ein fehlender, gut kontrollierbarer und lizenzierter Handel bewahren dem Schwarzmarkt das Monopol des Cannabisgeschäftes, und das mit all seinen negativen Begleiterscheinungen. Für die vielen Gelegenheitskonsumentinnen und -konsumenten, die nur ab und zu mal geringe Mengen konsumieren möchten, sind Anbauvereinigungen und Eigenanbau keine Alternativen, und zudem völlig kontraproduktiv für alle präventiven Bemühungen der Konsumreduzierung. Und der Schwarzmarkt ist offen für Jugendliche, kennt keine Produktüberwachung und führt Gewinne in die organisierte Kriminalität ab. 

LEAP fordert deswegen ausdrücklich einen gut organisierten legalen Markt mit geringen bürokratischen Hürden zu ermöglichen, und gleichzeitig den rechtlichen Rahmen der nichtkommerziellen Anbauvereinigungen zu entbürokratisieren. 

Ausschließlich so ist der Schwarzmarkt zu bekämpfen! 

Wir fassen zusammen:

  • der Konsum steigt nicht an,
  • die Zahl der Strafverfahren geht deutlich zurück, und es ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung in weiteren Berichtszeiträumen verstetigen wird.

Wir fordern:

  • um den illegalen Markt weiter zu schwächen, Konsumanreize für Gelegenheitskonsumenten zu verhindern und den Freizeitmarkt vom medizinischen Markt abzugrenzen, die Ausweitung legaler Abgabemöglichkeiten,
  • eine verbesserte und gut finanzierte Präventionsarbeit, um den Konsum von Jugendlichen weiter zurückzudrängen und riskantem Konsum vorzubeugen.

Die vorgestellten Zahlen weisen in eine richtige Richtung. LEAP fordert deshalb alle politischen Verantwortlichen auf, nicht alte Vorurteile und Behauptungen stereotyp zu wiederholen, sondern die Evaluierung zu nutzen, um faktenbasiert und progressiv Lösungskonzepte für eine fortschrittliche Drogenpolitik des 21. Jahrhunderts zu entwickeln. 

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