Öffentliche Meinungsäußerung – wie weit kann und darf ich gehen?
Grundsätzlich darf sich jeder Bürger gem. Art. 5 GG frei in seiner Meinung äußern. Nach Art. 33 Abs. 5 GG ergibt sich für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auch die Pflicht zur gebotenen Mäßigung und Zurückhaltung im politischen Bereich. Hieraus … Continued