Schreiben an Bündnis 90/Die Grünen zur Überwindung der Prohibitionspolitik

 

Akzept e.V. (Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik)

DHV (Deutscher Hanfverband)

LEAP Deutschland (Law Enforcement Against Prohibition)

Schildower Kreis (Experten-Netzwerk für die Legalisierung von Drogen) 

 

An den 

Partei- und Fraktionsvorstand 

BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN

 

Drogenpolitik in Deutschland                                                                                                                         

                                                                                     Münster, den 09.11.20

 

Sehr geehrte Frau Baerbock, liebe Annalena,

Sehr geehrter Herr Habeck, lieber Robert,

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt, liebe Katrin,

Sehr geehrter Herr Hofreiter, lieber Anton,

 

Am 29.10.2020 hat der Deutsche Bundestag nach zweiter und dritter Lesung den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes sowie die Anträge anderer Fraktionen, die mit unterschiedlichen Instrumenten eine Entkriminalisierung von Cannabiskonsumierenden zum Gegenstand hatten, mehrheitlich abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte mit den Stimmen der Fraktionen der Regierungskoalition CDU/CSU und SPD sowie mit den Stimmen der AfD. 

Somit ist festzustellen, dass in der laufenden Legislaturperiode wie schon in der 18. Legislaturperiode alle parlamentarischen Initiativen im Deutschen Bundestag gescheitert sind, die eine Überwindung der Prohibitionspolitik für die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegenden Substanzen durch eine evidenzbasierte und tatsächlich dem Gesundheitsschutz der Konsumierenden dienende Drogenpolitik zum Ziel hatten. Wir, die Unterzeichnenden, als Vertreter von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich seit vielen Jahren für eine Entkriminalisierung von Drogenkonsumierenden und für eine dem Jugend- und Gesundheitsschutz gerecht werdende Regulierung des Drogenmarktes einsetzen, bedauern dieses Ergebnis, auch wenn es nach den Diskussionen der vergangenen Jahre nicht wirklich überraschend ist. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag und der in der Debatte am 29.10.2020 nochmals deutlich gewordenen  Festlegung der SPD-Fraktion auf ihre Koalitionsdisziplin, ist in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit einer Änderung der Drogenpolitik zu rechnen. 

Wir haben in unterschiedlicher Art und Weise in den vergangenen Jahren die Gesetzgebungsinitiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ihrer drogenpolitischen Sprecher*innen begleitet und unterstützt. Dies gilt sowohl für die Phase der Formulierung des Entwurfs des Cannabiskontrollgesetzes als auch für den Prozess der parlamentarischen Beratung. In den öffentlichen Sachverständigenanhörungen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages haben unsere Vertreter wie im Übrigen die ganz überwiegende Mehrheit der Sachverständigen eine Abkehr von der prohibitiven Drogenpolitik gefordert und den durch das Cannabiskontrollgesetz verfolgten Ansatz für einen alternativen Umgang mit Cannabis begrüßt. Wir sind insbesondere der Auffassung, dass Forderungen nur nach einer Entkriminalisierung der Konsumierenden zu kurz greifen, wenn nicht gleichzeitig die Angebotsseite des Drogenmarktes mit dem Ziel einer Abkehr vom kriminellen Schwarzmarkt in den Blick genommen wird. Insofern ist der Ansatz des Cannabiskontrollgesetzes trotz einiger kritischer Einwände im Detail in Sachen Überregulierung weiterhin eine gute Diskussionsgrundlage für die Zukunft.

Auch wenn das vorläufige Ende der parlamentarischen Behandlung dieses Themas nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat, bleibt festzuhalten, dass die Zusammenarbeit mit der Fraktion, insbesondere mit dem ehemaligen drogenpolitischen Sprecher Harald Terpe und der gegenwärtigen drogenpolitischen Sprecherin Kirsten Kappert-Gonther immer offen, konstruktiv und einvernehmlich in der Zielsetzung war. Dem gilt unser Dank, der selbstverständlich auch an alle Fachpolitiker*innen gerichtet ist, mit denen wir in den letzten Jahren über die Notwendigkeit einer Abkehr von der kontraproduktiven Verbotspolitik diskutiert  haben. Was wir durch den drogenpolitischen Diskurs erreicht haben ist zwar keine Abkehr vor allem der CDU/CSU von ihrem ideologisch motivierten Prohibitionskurs aber doch eine spürbare Veränderung in der gesellschaftlichen Diskussion. Eine Mehrheit der Bevölkerung ist mittlerweile nach einer vom Deutschen Hanfverband beauftragten Befragung dafür, den Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigenbedarf straffrei zu stellen. Auch in den Medien finden  wir als Prohibitionskritiker*innen deutlich stärker einen positiven Widerhall. Kirsten Kappert-Gonther beendete ihre Rede anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag mit den Worten: „Ich versichere Ihnen für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir bleiben dran, bis sich hier die Vernunft durchsetzt.“ Wir werden das ebenfalls tun.

Dafür gibt es auch weiterhin gute verfassungsrechtliche, gesundheitspolitische und kriminologische Gründe. Ein „Weiter so“ und ein „es ist verboten, weil es illegal ist“ hat nichts mit einer wissenschaftlich ausgerichteten, evidenzbasierten Drogenpolitik zu tun. Ohne die drogenpolitische Diskussion der letzten Jahre im Detail nachzeichnen zu wollen, hier noch einmal die aus unserer Sicht zentralen Argumente für eine Abkehr von der prohibitiven Drogenpolitik:

  • Das Strafrecht als schärfste Reaktion des Staates auf unerwünschtes Verhalten genügt nur dann dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit, wenn es zur Erreichung seiner Ziele geeignet und erforderlich ist sowie das Übermaßverbot beachtet. Rund  60 Jahre Verbotspolitik und Strafbarkeit fast aller Umgangsformen mit den dem Betäubungsmittelgesetz unterliegenden Substanzen haben nicht dazu geführt, dass die gesetzgeberischen Ziele der Generalprävention und des Gesundheitsschutzes auch nur annähernd erreicht worden sind. Außerdem ist selbstschädigendes Verhalten ohne irgendeine Beeinträchtigung der Rechte Dritter nach unserer Rechtsordnung grundsätzlich nicht strafbar. Auch die gesundheitliche Selbstgefährdung einer Minderheit von Drogenkonsumierenden unterliegt dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG.
  • Von Prohibitionsbefürwortern*innen wird regelmäßig auf die Schädlichkeit der dem Betäubungsmittelrecht unterliegenden Substanzen und auf die mit ihrem Konsum einhergehenden gesundheitlichen Risiken verwiesen und dies verbunden mit dem Vorwurf, diese Gefahren würden von den Prohibitionskritikern*innen verharmlost. Abgesehen davon, dass eine ausschließlich auf die gesundheitlichen Risiken gestützte Argumentation verfassungsrechtlich nicht haltbar ist, ist darüber hinaus das genaue Gegenteil richtig. Da eine bestehende und in ihrer Gesamtheit steigende Nachfrage nach psychoaktiv wirkenden Substanzen wegen der Verbotspolitik nicht legal befriedigt werden kann, bilden sich kriminelle Schwarzmärkte, die weder einen Jugend- noch einen Verbraucherschutz kennen und ausschließlich profitorientiert sind. So beklagen die Prohibitionsbefürworter*innen einen Zustand, der auf den Umständen beruht, für deren Beibehaltung sie eintreten. Die Verbotspolitik erhöht signifikant die mit dem Konsum verbundenen gesundheitlichen Risiken. 
  • Die Sicherheitsbehörden haben weder weltweit noch in Deutschland eine wirksame Kontrolle über den Drogenmarkt. Illegale Drogenökonomien mit ihren negativen gesellschaftlichen Folgen für die Gesundheit sind ein wesentliches Geschäftsfeld der organisierten Kriminalität, generieren exorbitante Profite und sind Ursache für anhaltende Gewalt und vielfältige Menschrechtsverletzungen. Statt einer zugegebenermaßen sich schwierig gestaltenden Bekämpfung dieses Sektors der organisierten Kriminalität verwenden die Ermittlungsbehörden einen Großteil ihrer personellen und materiellen Ressourcen auf die strafrechtliche Verfolgung von Konsumierenden. 

Ein Beleg für die Richtigkeit dieser These liefert ein Blick in die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) und in die Strafverfolgungsstatistik. Die Gesamtzahl der vom Bundeskriminalamt für 2019 erfassten Drogendelikte beträgt 359.747 polizeiliche Ermittlungsverfahren, übrigens ein seit der Erfassung in der PKS erzielter Höchstwert. Gleiches gilt für die konsumnahen Delikte, also die Ermittlungsverfahren, die den Erwerb, den Besitz und die Abgabe von geringen Mengen Betäubungsmittel im Regelfall zum Eigenbedarf betreffen. Sie machen mit 284.603 Ermittlungsverfahren einen Anteil von knapp 80% aller erfassten Drogendelikte aus. Ein vergleichbares Bild ergibt sich aus den Zahlen der Strafverfolgungsstatistik. In 2018 als letztem in dieser Statistik bisher erfassten Jahr wurden von den insgesamt 64.350 wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilten Personen 53.038 wegen der zuvor genannten konsumnahen Delikte verurteilt. Das sind mehr als 82%. 9.615 dieser Verurteilten waren Jugendliche bzw. nach dem Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende mit allen negativen Konsequenzen für Vorbestrafte auf dem Ausbildungsmarkt sowie im Berufseinstieg.

 

Dies alles geschieht ohne einen vernünftigen Grund und ist rechts- und gesundheitspolitisch ein Skandal. Wir bauen auch in der Zukunft neben anderen Akteuren auf euch als Partei- und Fraktionsspitze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, um diesen Zustand zu beenden. Dafür brauchen wir eine Änderung der Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag. Wie wir alle wissen, findet die nächste Bundestagswahl voraussichtlich im Herbst 2021 statt. In diesem Zusammenhang haben wir an euch eine gewisse Erwartungshaltung:

 

Sollten sich die Ergebnisse der bisher vorliegenden Prognosen für ein mögliches Ergebnis dieser Bundestagswahl annähernd bestätigen, besteht eine gewisse Plausibilität für Koalitionsverhandlungen unter Beteiligung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Egal in welcher Konstellation, wir haben für diesen Fall die dringende Bitte und Erwartung, dass eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes mit einer Entkriminalisierung der Konsumierenden und Regeln für einen staatlich kontrollierten Drogenmarkt von euch mit Nachdruck auf die koalitionspolitische Agenda gesetzt wird. Wir stehen mit unserer wissenschaftlichen Expertise und unseren Praxiserfahrungen aus den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie der Medizin, der Toxikologie, der Drogentherapie und der Strafverfolgung weiterhin bereit, um gemeinsam Wege zu einer Drogenpolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Evidenz zu gehen.

 

Lasst uns gemeinsam dranbleiben! 

 

gez.:

Professor Heino Stöver (Vorsitzender Akzept e.V.)

Georg Wurth (Geschäftsführer Deutscher Hanfverband)

Hubert Wimber (Vorsitzender LEAP Deutschland)

Dr. Bernd Werse (Sprecher des Schildower Kreises) 

 

Gefällt Ihnen dieser Artikel?

Share on Facebook
Share on Twitter
Share on Linkdin
WhatsApp
Email
Print

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft
bei LEAP!

Wir senden Ihnen eine Bestätigung per E-Mail.
Wenn Sie innerhalb von 7 Tagen keine Nachricht erhalten, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner.
Der Vorstand entscheidet über die vollständig eingegangenen Anträge jeweils zum Quartalsende.

Unsere Website verwendet Cookies um eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste zu ermöglichen.
Zur Verbesserung unserer Dienste möchten wir gerne Ihre Nutzung der Website mit Hilfe von Google Analytics auswerten.
Sind Sie damit einverstanden? Weitere Infos sowie die Möglichkeit, der Zustimmung zu widersprechen, finden Sie in unserem Impressum & Datenschutz.