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Werde heute noch Mitglied und unterstütze eine menschliche Drogenpolitik in Deutschland!

Ordentliche Vereinsmitglieder können natürliche und juristische Personen werden.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern. Klicken Sie hier, um die LEAP-Satzung zu lesen.

Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich (E-Mail) oder elektronisch (Webformular) gegenüber dem Vorstand.
Über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung.

Mitgliedschaft

Bei LEAP können Sie 4 verschiedene Formen der Mitgliedschaft wählen:
SPRECHER*INNEN

Menschen mit beruflicher Erfahrung in Strafverfolgungsbehörden oder auf dem Gebiet der Strafrechtspflege.

Sie sind berechtigt, auf Veranstaltungen und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit den Vereinszweck im Namen von LEAP Deutschland zu vertreten.

Personen ohne beruflichen law enforcement Hintergrund, die die Ziele von LEAP unterstützen. Nehmen teil an an Info Veranstaltungen, unterstützen LEAP auf Social Media.

Diese sind nicht berechtigt LEAP in der Öffentlichkeitsarbeit zu vertreten.

Als ordentliche Mitglieder haben sie Stimme bei den Vorstandswahlen und werden bei den Veranstaltungen, die LEAP organisiert, eingeladen. (z.B. Informationsveranstaltungen, online Meetings, Mitgliederversammlung, etc.).

UNTERSTÜTZER*INNEN
FÖRDERMITGLIEDER

Sie unterstützen den Verein finanziell mit einem höheren Beitrag.

Erstrebt ihre Organisation ähnliche Ziele wie LEAP? Reform der Drogenpolitik, Harm Reduction? dann kann Sie gerne auch Mitglied werden.

ORGANISATIONEN

Mitgliedsbeitrag

Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben oder quartalsweise berechnet beim Eintritt im laufenden Kalenderjahr.

Die Beiträge werden jeweils im ersten Quartal eines Jahres erhoben. Das Mitglied erteilt dem Verein zusammen mit dem Mitgliedsantrag hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. 

Der jährliche Beitrag beträgt für: 

  1. Reguläre Mitglieder (Spreche*innen, Unterstützer*innen, Organisationen)  80.- € 
  2. Mitglieder mit einen Nettoeinkommen von unter 1200 € 30.- €
  3. Fördermitglieder 160.- € 
Hier Beitragsordnung als PDF herunterladen

Mitgliedschaft

Bei LEAP können Sie 4 verschiedene Formen der Mitgliedschaft wählen:
SPRECHER*INNEN

Menschen mit beruflicher Erfahrung in Strafverfolgungsbehörden oder auf dem Gebiet der Strafrechtspflege.

Sie sind berechtigt, auf Veranstaltungen und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit den Vereinszweck im Namen von LEAP Deutschland zu vertreten.

UNTERSTÜTZER*INNEN

Personen ohne beruflichen law enforcement Hintergrund, die die Ziele von LEAP unterstützen. Nehmen teil an an Info Veranstaltungen, unterstützen LEAP auf Social Media.

Diese sind nicht berechtigt LEAP in der Öffentlichkeitsarbeit zu vertreten.

Als ordentliche Mitglieder haben sie Stimme bei den Vorstandswahlen und werden bei den Veranstaltungen, die LEAP organisiert, eingeladen. (z.B. Informationsveranstaltungen, online Meetings, Mitgliederversammlung, etc.).

FÖRDERMITGLIEDER

Sie unterstützen den Verein finanziell mit einem höheren Beitrag.

ORGANISATIONEN

Erstrebt ihre Organisation ähnliche Ziele wie LEAP? Reform der Drogenpolitik, Harm Reduction? dann kann Sie gerne auch Mitglied werden.

Mitgliedsbeitrag

Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben oder quartalsweise berechnet beim Eintritt im laufenden Kalenderjahr.

Die Beiträge werden jeweils im ersten Quartal eines Jahres erhoben. Das Mitglied erteilt dem Verein zusammen mit dem Mitgliedsantrag hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. 

Der jährliche Beitrag beträgt für: 

  1. Reguläre Mitglieder (Spreche*innen, Unterstützer*innen, Organisationen)  80.- € 
  2. Mitglieder mit einen Nettoeinkommen von unter 1200 € 30.- €
  3. Fördermitglieder 160.- € 
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Der Vorstand entscheidet über die vollständig eingegangenen Anträge jeweils zum Quartalsende.

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